Gemäß dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.Juni 2002 i. V. m. dem Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachen-Anhalt vom 17.06.2014 ist die Schiedsstelle für die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf einzurichten und zu besetzen.